Behandlungspflege
Definition: Behandlungspflege
Nach dem fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) deckt die Behandlungspflege nur medizinische Leistungen ab, die auf Basis einer ärztlichen Verordnung bei einem pflegebedürftigen Patienten angeordnet und häuslich oder in einer stationären Institution (Pflege-, Kurzzeitpflege-, Nachtpflegeeinrichtung) vom examinierten und zugelassenen Pflegepersonal ausgeübt werden.
Wann wird die Behandlungspflege benötigt?
Beim stationären Aufenthalt im Krankenhaus erfolgt die medizinische Versorgung und Überwachung der Patienten kontinuierlich, vierundzwanzig Stunden am Tag.
Oftmals benötigen Pflegebedürftige aber auch in häuslicher Umgebung eine medizinische Versorgung. Aus diesem Grund kann der behandelnde Arzt bei Bedarf neben Rezepten für Medikamente auch die medizinische Behandlungspflege für Patienten verordnen.
Patienten die in den eigenen vier Wänden leben, werden für die Behandlungspflege vom examinierten Pflegepersonal zu hause aufgesucht.
Die Behandlungspflege umfasst nach SGB V unter anderem die folgenden Leistungen:
- Beatmungsgerät mit Bedienung und Überwachung
- Blutdruckmessung
- Blutzuckermessung
- Dekubitusbehandlung
- Infusionen mit Wechsel und erneutem Aufhängen
- Inhalation
- Injektionen und Richten von Injektionen
- Katheterversorgung
- Kontinuierliche Kontrolle und Dokumentation der Vitalzeichen und Körperzustände wie: Puls, Atmung, Blutdruck, Temperatur, Haut, Schleimhaut und Ausscheidungen über mindestens 24 Std. mit dem Ziel, den Patienten in der Häuslichkeit zu belassen und durch den behandelnden Arzt abzuklären
- Medikamentengabe
- PEG Versorgung
- Überprüfen, Versorgen von Drainagen
- Wundversorgung
- etc.
Unterschiede zur Grundpflege
Die Behandlungspflege wird von der Grundpflege gänzlich abgegrenzt. Obwohl beide (sowohl die Grundpflege als auch die Behandlungspflege) als Teil der häuslichen Krankenpflege gewertet werden, steht im Fokus der Grundpflege die Hilfestellung bei der Bewältigung des täglichen Lebens, wogegen die Behandlungspflege sich mit medizinisch angeordneten Maßnahmen befasst.
Kostenübernahme bei der Behandlungspflege
Die von der Behandlungspflege umfassten Leistungen werden von den Krankenkassen gedeckt. Info: Die Pflegeversicherungen decken nicht die Kosten. Die Übernahme der Kosten für die Behandlungspflege erfolgt erst nach erfolgter Verordnung des behandelnden Arztes.
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Dienstag: Geschlossen
Mittwoch: 09:00–13:00
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Sonntag: Geschlossen
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