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Grundpflege

Definition: Grundpflege

Die Grundpflege, umfasst die pflegerische Versorgung einer Person, welche dauerhaft oder im vorübergehenden Zustand nicht selbstständig die Abläufe des täglichen Lebens angehen und verrichten kann. Es betrifft in regelmäßigen Zeitabschnitten wiederkehrende Pflegeleistungen, die sog. Pflegestandards, welche nicht mit medizinischen Leistungen, der sog. Behandlungspflege zu verwechseln sind.

Körperpflege:
Hilfeleistung beim An- und Auskleiden, Waschen, Baden, Duschen, bei der Zahnhygiene (Zahnpflege), dem Kämmen, der Rasur sowie der Darmentleerung und Blasenentleerung

Ernährung:
Hilfe bei mundgerechter Zubereitung der Nahrung sowie der Nahrungsaufnahme

Mobilität:
Hilfe beim selbstständigen Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, Gehen, Stehen

Hauswirtschaftlichen Versorgung:
Reinigung der Wohnung, Wäsche waschen, bügeln

Körperpflege:

Die Körperpflege wird in die „kleine“ und „große“ unterteilt, hierbei wird der Aufwand nach zeitlichem Umfang gemessen.

Die kleine Körperpflege

An- und Ausziehen inkl. der Auswahl und dem Bereitlegen der Wunschkleidung.
Es werden nur einzelne Bereiche des Körpers gewaschen, zum Beispiel: das Gesicht und der Oberkörper oder der Intimbereich und das Gesäß.
Zahnpflege, Mundpflege sowie die Lippenpflege und ggf. Zahnprothesenversorgung
Stuhlgang, Harnlassen: Hilfestellung bei der Ausscheidung entweder im Bett mit Entsorgung oder in Begleitung zur Toilette mit folgender Reinigung, ggf. Katheterpflege oder Stomaversorgung bei künstlichem Darmausgang (Anus praeter) und Katheterpflege.

Die große Körperpflege

Wahl der Kleidungsstücke, Hilfe beim An- und Ausziehen.
Ganzkörperwäsche in der Dusche, in der Badewanne oder am Waschbecken, sowie Wäsche und Trocknung der Haare
Zahn- und Mundpflege, nach Bedarf mit Lippenpflege und Versorgung der Zahnprothesen.
Hilfe beim Toilettengang (Harnlassen, Stuhlgang) entweder im Bett mit anschließender Entsorgung oder in Begleitung zur Toilette mit folgender Reinigung, ggf. Katheterpflege oder Stomaversorgung bei künstlichem Darmausgang (Anus praeter) und Katheterpflege.

Zeitliche Bemessung für die Körperpflege:

  • Ganzkörperwäsche (20 - 25 Min.)
  • Teilwaschung Oberkörper (8 - 10 Min.)
  • Unterkörper (12 - 15 Min.)
  • Hände/Gesicht (1 - 2 Min.)
  • Duschen (15 - 20 Min.)
  • Baden (20 - 25 Min.)
  • Haare kämmen (1 - 3 Min.)
  • Rasur (5 - 10 Min.)
  • Zahnpflege (5 Min.)

Was Umfasst die Körperpflege?

Hilfeleistung beim Waschen

Die Körperpflege umfasst folgende Tätigkeiten : Gesichts- und Hautpflege, Haarwäsche mit anschließender Trocknung, Kämmung und Pflege, Anbringung von Haarersatz, Rasur (Nass- und Trockenrasur), Mundhygiene (Zahnpflege, Zahnersatzreinigung). Der Waschvorgang umfasst die Vollkörper- oder Teilkörperwaschung (Waschung von Teilbereichen des Körpers).
Die pflegebedürftige Person wird hierbei von der Pflegekraft:

  • mittels befeuchteter Waschutensilien am Waschbecken gewaschen. Die Person befindet sich währenddessen sitzend auf einem gewöhnlichen Stuhl (Hocker), Roll-, Toilettenstuhl oder im stehenden Zustand.
  • liegend (direkt im Bett) mit den nötigten Waschutensilien gewaschen.
  • in der Dusche stehend oder auf einem dafür geeigneten Stuhl oder Hocker sitzend geduscht und gewaschen.
  • in der Badewanne liegend oder auf einem Hocker oder Badewannenlift sitzend gewaschen.

Hilfeleistung bei der Magen-, Darmentleerung

  • Wasserlassen und Stuhlgang unter Kontrolle der Pflegekraft mit folgender Intimhygiene
  • Toiletten-, Kontinenztraining (Enddarm, Harnblase)
  • Austausch des Katheterbeutels, Reinigung des Harnröhrenkatheters,
  • Urostoma, Anus praeter, Versorgung und Reinigung von künstlichen Ausgängen
  • Leerung / Reinigung des Toilettenstuhls / Steckbecken, Leerung / Austausch des Urinbeutels
  • Austausch der Inkontinenzmittel und Entfernung der Verunreinigungen

Prophylaxe-Maßnahmen

Zur Vorbeugung gegenüber weiteren möglichen Erkrankungen und Beschwerden-Erscheinungen, erfordert es vor allem bei immobilen Menschen (bettlägerig, eingeschränkt in der Mobilität) an präventiven prophylaktischen Maßnahmen.
Diese Prophylaxe stellt einen Pflichtteil in der Grundpflege, die sog. Pflegestandards:

Dekubitusprophylaxe

Präventive Vorbeugung gegen Wundliegen: Mobilisierung und kontinuierlicher Wechsel der Lagerungsposition mit Lagerungshilfen, Verwendung von Dekubitusmatratzen, gesonderte Pflege der Haut an den potentiell gefährdeten Arealen wie den Schultern, Fersen, Ohrmuscheln, Knien, Ellenbogen dem: Kreuz- und Steißbein, Hinterkopf sowie der Wirbelsäule, etc.

Kontrakturenprophylaxe

Präventive Vorbeugung gegen Muskelverkürzung: Kontinuierliche Umlagerung jede zwei Std. mit z.B. Kissen, Rollen oder Fußstützen. Einsatz von Krankengymnastik zur Mobilisierung (betroffener Gelenke) mit aktiver Hilfe des Pflegepersonals oder Unterstützung bei eigenständiger Bewegung

Thromboseprophylaxe

Prophylaktische Vorbeugung gegen Bildung von Blutgerinnseln. Kontinuierliche Umlagerung jede zwei Std. mit z.B. Kissen, Rollen oder Fußstützen. Einsatz von Krankengymnastik zur Mobilisierung (betroffener Gelenke) mit aktiver Hilfe des Pflegepersonals oder Unterstützung bei eigenständiger Bewegung

Pneumonieprophylaxe

Präventive Vorbeugung gegen eine mögliche Lungenentzündung mithilfe von Maßnahmen wie der Atemgymnastik, Anwendung einer vorgesehenen Atemtechnik, Herstellung guter räumlicher Belüftung und befeuchteter Atemluft, Lockerung des Sekrets durch die Einnahme von schleimlösenden Medikamenten und frequentierte Wasseraufnahme. Absaugung oder Aushusten. Entlastung der Lungenflügel und bessere Belüftung der Lungen durch das Sitzen in angebrachter Haltung, Stehen und langsames Fortbewegen.

Intertrigoprophylaxe

Vermeidung von juckenden und nässenden Bereichen in den Hautfalten durch Trockenhaltung, Erhaltung und Förderung der Mobilität, sowie Einsatz luftdurchlässiger Kleidung, kunststoff-freier Vorlagen zur gewährleistung ausreichender Belüftung der Haut, regelmäßige Körperhygiene mit anschließender Trocknung ohne Trockenreibung.

Obstipationsprophylaxe

Ausbalancierte, angepasste Ernährung, ausreichende Zufuhr von Flüssigkeit sowie reichlich Bewegung, vorbeugend gegen Verstopfungen

Soor- / Parotitisprophylaxe

Vorbeugen gegen Soor (Pilze) und Parotitis (Entzündung der Ohrspeicheldrüse): Vermehrte Flüssigkeitsaufnahme, kontinuierliche Mundhygiene (Mundspülung, Pflege der Prothesen). Anregung der Speichelbildung durch das Kauen von Kau- und, Fruchtgummi, Brot oder Trockenfrüchten, die Pflege der Lippen mittels Wundsalbe und Vaseline (für sensible und wunde Lippen).

Exsikkoseprophylaxe

Eine Austrocknung des Körpers vermeiden: Kontrollierte Flüssigkeitsaufnahme, Animation, Unterstützung und Erleichterung (vorgesehene Trinkbecher) bei der Aufnahme der Flüssigkeit

Ernährung:

Hierzu gehört die mundgerechte Vorbereitung (z. B. Zerkleinerung oder Entfernung von Knochen) der Nahrung, Einschenken von Getränken und falls erforderlich, das Anreichen der Nahrung der Pflegeperson vom Pflegepersonal.
Zum Bereich Ernährung (Grundpflege) gehört ebenfalls das Zubereiten der Trinknahrung, die Verabreichung von Sondennahrung mittels Sonde, sowie die Ernährungssonde zu pflegen.
Zum Bereich Ernährung in der Grungpflege gehören Ernährung gehören Einkäufe, das Zubereiten und Planen der Essensrationen nicht zu. Diese Maßnahmen werden über die hauswirtschaftliche Versorgung geregelt.

Mobilität:

Dieser Bereich umfasst gänzlich die nötige Hilfestellung, die vom Pflegepersonal gegenüber der pflegebedürftigen Person erbracht werden kann, damit der Pflegebedürftige aufstehen und zu Bett gehen, sich ankleiden und auskleiden, fortbewegen, stehen und Treppensteigen kann.

Öffnungszeiten

Montag: 09:00–13:00
Dienstag: Geschlossen
Mittwoch: 09:00–13:00
Donnerstag: 09:00–12:00, 13:00–16:00
Freitag: 09:00–12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen

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